AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Direktverteilungsservice

 

 

Stand: Februar 2017, Osnabrücker Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH (ON)

Allgemeines – Geltungsbereiche

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Prospektverteilservice gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen

des Auftraggebers erkennt ON nicht an, es sei denn, ON hätte ausdrücklich ihrer Geltung in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn ON in Kenntnis

entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.2

Die Vertragsparteien werden mündliche Abreden unverzüglich in Textform bestätigen.

1.3

Diese AGB gelten nur gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Unternehmern im Sinne der §§ 310 Absatz

1, 14 BGB.

Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungstermine

2.1

Bestellungen des Auftraggebers sind verbindlich. ON ist berechtigt, diese innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Angebote der ON sind freibleibend.

2.2

Wenn und soweit sich aus dem Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, ist der Auftrag nicht als Fixgeschäft im Sinne des § 323 Absatz 2 Nr. 2 BGB vereinbart;

das Recht der ON, Teile der Leistung später auszuführen, bleibt in jedem Fall vorbehalten.

2.3

Wenn und soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, gelten die Prospektverteilbezirke nach der Bezirkseinteilung der ON in derjeweils gültigen Fassung. Der

Auftraggeber ist verpflichtet, sich über diese Bezirkseinteilung vor jeder Auftragserteilung unaufgefordert zu unterrichten.

2.4

Soweit  nicht  anders  ausdrücklich  vereinbart,  werden  Alleinbelegung  oder  Konkurrenzausschluss  nicht  gewährt.  Verteilt  ON  gleichzeitig  Verteilmaterial  mehrerer

Auftraggeber, so berechtigt dies den jeweiligen Auftraggeber nicht zur Kürzung der Vergütung.

Anlieferung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1

Das Verteilmaterial muss für die gewählte Art der Verteilung geeignet sein, insbesondere muss Verteilmaterial, das in Briefkästen eingeworfen werden soll, in seinen

Abmessungen den gängigen Briefkastenformaten entsprechen.

3.2

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Verteilmaterial in der vereinbarten Stückzahl, richtig kommissioniert, mit Packzetteln versehen, ordnungsgemäß

und transportsicher verpackt und gemäß den Vorgaben der ON den zuständigen Spediteuren ausgehändigt wird. Die Angaben auf dem Lieferschein müssen mit denen

auf den Packzetteln übereinstimmen.

3.3

Wenn und soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, hat der Auftraggeber das Verteilmaterial bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Verteiltermin an

die in der Auftragsbestätigung angegebene Anlieferanschrift zu liefern. Die Anlieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers und kostenfrei für ON. Sofern

nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder von ON mitgeteilt wird, ist das Verteilmaterial zu liefern an: NOZ Druckzentrum GmbH & Co. KG, Weiße Breite 4, 49084

Osnabrück, Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr; Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr.

3.4

Für die rechtzeitige und vollständige Anlieferung des Verteilmaterials ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Anlieferung erfolgt, soweit nichts anderes ausdrücklich

vereinbart  wurde,  während  der  üblichen  Geschäftszeiten  des  Empfängers  an  die  vereinbarte  Anlieferanschrift.  Eine  Anlieferung  außerhalb  dieser  Zeiten  erfolgt  auf

Gefahr des Auftraggebers.

3.5

Bei  Nichteinhaltung  der  Mitwirkungspflichten,  insbesondere  der  vorbenannten  Anlieferungspflichten  durch  den  Auftraggeber,  ist  ON  berechtigt,  den  ihr  dadurch

entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen für Auftragsbearbeitung, Wartezeiten, Personalbereitstellung etc. ersetzt zu verlangen, wenn und soweit nicht

ON den Schaden selbst zu vertreten hat. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Ansprüche der ON bleibt vorbehalten.

3.6

Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten infolge verzögerter Anlieferung, kurzfristiger Auftragsänderung oder anderen, von ON nicht zu vertretenden

Gründen verzögert, wird der Verteiltermin oder die Verteilfrist neu disponiert.

Ausführung von Leistungen

4.1

ON ist nicht verpflichtet, das angelieferte Verteilmaterial auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Freiheit von Beschädigungen oder Verunreinigungen zu über

prüfen. ON behält sich im Übrigen vor, die Ausführung einer Leistung auch noch nach Vertragschluss abzulehnen, sofern das Verteilmaterial wegen seines geistigen

oder körperlichen Inhalts, seiner Form oder Herkunft gegen geltende Gesetze, private Rechte Dritter oder allgemeine Grundsätze der Sittlichkeit verstößt. In diesen

Fällen bleibt der Anspruch von ON auf die vereinbarte Vergütung unberührt. Wenn und soweit ein Subunternehmer, dem die Ausführung der Leistungen durch ON

übertragen werden dürfen (Ziff. 4.4), nach den seiner Beauftragung zugrunde liegenden Bedingungen berechtigt ist, die Ausführung der Verteilungen oder den Auftrag

abzulehnen, wird ON den Auftraggeber über die Ablehnung rechtzeitig informieren und den Auftrag gegenüber dem Auftraggeber ablehnen.

4.2

Sofern  nichts  anderes  ausdrücklich  vereinbart  ist,  behält  sich  ON  vor,  Verteilmaterial,  das  Fremdanzeigen  oder  kombinierte  Verteilmaterialien  von  verschiedenen

Werbetreibenden enthält, abzulehnen oder gesondert zu berechnen.

4.3

Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung und der Verteiltermine und -fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungsverpflichtungen

des Auftraggebers voraus.

4.4

ON ist berechtigt, Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

4.5

Gerät ON mit ihren Leistungen ganz oder teilweise in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung zu gewähren. Nach frucht

losem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder nach Maßgabe der Bestimmungen in diesen AGB Schadensersatz verlangen. § 323

Absatz 2 Nr. 2 BGB bleibt unberührt, soweit es sich bei dem Auftrag ausnahmsweise um ein Fixgeschäft handelt.

4.6

In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger, unvorhersehbarer oder unabwendbarer schädigender Ereignisse, die ON nicht zu vertreten hat, insbesondere Betriebsstörun

gen, Arbeitskämpfe, Unwetter und Unruhen, kommt ON nicht in Verzug; der Auftraggeber ist in einem solchen Fall nicht zum Rücktritt berechtigt, es sei denn, er weist

nach, dass durch die Verzögerung sein Interesse an der Leistung entfallen ist. Satz 1 gilt auch, wenn die genannten Umstände bei Subunternehmern der ON eintreten.

Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Ein etwaiger Rücktritt erstreckt sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages.

4.7

Werden ON nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug des Auftraggebers hinsichtlich früherer Leistungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem

kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass durch mangelnde Leistungsfähigkeit der Zahlungsanspruch gefährdet wird, so ist ON berechtigt, Zahlungen

sofort fällig zu stellen und die Leistung zu verweigern, bis die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Wird nicht innerhalb einer von ON gesetzten

angemessenen Frist die Zahlung bewirkt oder die Sicherheit gestellt, ist ON berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Bereits erfolgte

Teilleistungen sind, unabhängig von einem Rücktritt, sofort zur Zahlung fällig. Weitere nach Gesetz oder Vertrag ON zustehende Rechte bleiben hiervon unberührt.

4.8

Die Verteilung des ordnungsgemäß und fristgerecht angelieferten Verteilmaterials erfolgt innerhalb der vereinbarten Fristen bzw. an dem vereinbarten Verteiltermin

Restmengen bis zu 5 % der jeweiligen Gesamtverteilung können am Folgetag zugestellt werden, es sei denn, es handelt sich ausdrücklich um terminfixierte Aufträge

(Fixtermine).

4.9

Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird ON eine Belieferung von 90 bis 95 % der gemäß nachstehend 4.10 erreichbaren Haushalte in den geschlossenen

Wohngebieten des Verteilbezirks anstreben.

4.10

Wenn und soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Verteilung an Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich

nur ein Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, es ist eine andere Abdeckungsquote vereinbart. In Mehrfamilien- und

Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte oder der Anzahl der Wohnungen im Gebäude

entsprechende Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach Klingeln nicht geöffnet

oder  wird  ON  bezüglich  eines  Hauses  oder  einer  Wohnung  angezeigt,  dass  Einwurfsendungen  abgelehnt  werden,  so  wird  dieses  Haus  oder  diese  Wohnung  nicht

bedient und gilt als nicht erreichbar.

4.11

Etwa angelieferte Überdrucke kommen nur zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen können nach der Auslieferung von ON auf Kosten

des Auftraggebers entsorgt werden.

Preise, Zahlungsbedingungen

5.1

Preisangaben in den Angeboten und Auftragsbestätigungen der ON verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2

Die Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten, insbesondere Stückzahl, Verteilgebiet,

Größe, Form und Gewicht, eingehalten werden. Bei Änderungen der Auftragsdaten sowie bei nachträglichen Kostensteigerungen, etwa aufgrund von Tarifabschlüssen

oder gesetzlichen bzw. behördlichen Vorgaben, ist ON berechtigt, eine angemessene Erhöhung der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

5.3

Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsversand (Rechnungsdatum) netto ohne Abzug fällig. Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb dieser

Frist, tritt Zahlungsverzug ein.

5.4

Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber und nur bei besonderer Vereinbarung.

5.5

Im Falle des Zahlungsverzugs stehen der ON die sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Ansprüche, insbesondere Verzugszinsen für das Jahr in Höhe von 8

Prozentpunkten über dem Basiszins, zu.

5.6

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von ON anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung

eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruht.

Beanstandungen, Haftung, Gewährleistung

6.1

Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text des Verteilmaterials; er stellt ON und Subunternehmer der ON von sämtlichen Kosten, Schäden und Aufwendungen

frei, die ON bzw. dem Subunternehmer aus oder im Zusammenhang mit dem Inhalt, Text oder der Art des verteilten Materials entstehen. Dies gilt insbesondere auch,

soweit  durch  die  vereinbarungsgemäße  Ausführung  des  Auftrags  im  Hinblick  auf  das  Verteilmaterial  und  durch  das  Verteilmaterial  gewerbliche  Schutzrechte  oder

Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Von dem Erstattungsanspruch der ON bzw. des Subunternehmers der ON gegen den Auftraggeber umfasst werden auch

Kosten und Aufwendungen für Rechtsverteidigung in angemessenem, mindestens gesetzlichem Umfang.

6.2

ON übernimmt keine Gewährleistung für den Werbeerfolg. Reklamationen über die nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung sind innerhalb von drei Werk

tagen

in  Textform  bei  ON  mit  Angabe  des  Namens  und  der  Anschrift  des  Reklamanten  sowie  der  Umstände  der  Beanstandung  zur  Prüfung  vorzulegen.  Im  Fall

begründeter Beanstandungen ist ON zur Nachbesserung berechtigt.

6.3

Ist eine Nachbesserung nicht möglich, ist der Auftraggeber zur Minderung der vereinbarten Vergütung auch dann nicht berechtigt, wenn Verteilstörungen 5 % des

Verteilmaterials eines Verteilbezirks nicht übersteigen (Freigrenze). Für darüber hinausgehende Verteilstörungen ist der Auftraggeber berechtigt, die Rechnungen der

ON im Verhältnis der von der Störung betroffenen Verteilmenge zu der gesamten Verteilmenge des Auftrags zu kürzen.

6.4

Diese AGB enthalten abschließend die Haftung und Gewährleistung der ON für die Leistungen und schließen sonstige Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche

jeglicher  Art  und  ohne  Rücksicht  auf  die  Rechtsnatur  des  geltend  gemachten  Anspruchs,  insbesondere  wegen  Pflichtverletzung  aus  einem  Schuldverhältnis,  aus

unerlaubter Handlung oder für Ansprüche auf entgangenen Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers oder eines Dritten, aus.

6.5

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Fehlen garantierter Beschaffenheiten sowie bei Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit haftet ON nach

den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von ON auf den Ersatz des unmittelba

ren, vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.

6.6

Im Übrigen haftet ON für eigenes Verschulden und das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.7

Soweit die Haftung von ON ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten oder sonstigen

Erfüllungsgehilfen.

6.8

Rechte und Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel oder Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr ab dem Ende der vereinbarten Lieferfrist oder des verein

barten

Liefertermins, soweit nicht ON den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes sowie einen Schaden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit zu vertreten hat.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

7.1

Erfüllungsort ist der Sitz von ON, Osnabrück.

7.2

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie mit Auftraggebern, die keinen

allgemeinen

Gerichtsstand im Inland (Bundesrepublik Deutschland) haben, ist Gerichtsstand der Sitz von ON, Osnabrück. ON ist jedoch berechtigt, Rechte und Ansprüche gegen

den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand (Geschäftssitz) geltend zu machen und gerichtliche Verfahren gegen den Auftraggeber an dessen allge

meinen Gerichtsstand zu führen. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder

der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt hat, wird als Gerichtsstand der

Sitz von ON (Osnabrück) vereinbart.

7.3

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

 

 

Stand: Januar 2018

  1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die

Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer

Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

Anzeigen sind im Zweifel der Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Im

Rahmen eines Abschlusses sind die Anzeigen innerhalb des Jahres abzurufen, in dem die erste Anzeige erschie-

nen ist. Für jede Ausgabe bzw. Ausgabenkombination ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen.

  1. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist

auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

  1. Wird der Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbe-

schadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen

Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf

höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

  1. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-

Millimeter umgerechnet.

  1. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, be-

stimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so recht-

zeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der

Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik ab gedruckt,

ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

  1. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen

angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als

solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

  1. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses– und Bei-

lagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerecht-

fertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestim-

mungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die

bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag

erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder

Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzei-

gen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich

mitgeteilt.

  1. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der

Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag

unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der

durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck

der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß,

in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene

Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf

Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forde-

rungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer

Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind

beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu

zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Ver

treters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter

Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht

für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für

grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzei-

genentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier

Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die

Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm inner

halb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche

Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.

Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach

Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom

Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist

oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann

bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für

die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch

während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ur

sprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenste-

hender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche

gegen den Verlag erwachsen.

Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigen-

auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg

nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle einerechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die

Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertreten-

de erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preismin-

derung ergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage

nicht genannt ist – die durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine

Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis

zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis

zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs- und Scha-

densersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so

rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorg-

falt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem

normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften,

die in dieser Frist nicht abgeholt werden, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück,

ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden,

die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zu-

lässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der

Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung

kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden

Gebühren/ Kosten übernimmt.

Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Auf-

bewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages, also Osnabrück. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Per

sonen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der

Sitz des Verlages, also Osnabrück. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht

werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder ge-

wöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebungunbekannt

oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gel-

tungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Hinweis zur Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt auf der Internetseite goo.gl/jPTWAf die Möglichkeit zur

Verfügung, ein Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS) durchzuführen. Wir sind

nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

teilzunehmen.

  1. a)

Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages anerkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die gültige

Preisliste des Verlages.

  1. b)

Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet

jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.

  1. c)

Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten

Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen.

Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer

Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und

zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

  1. d)

Die Preise für Anzeigen aus dem Verbreitungsgebiet können von solchen Werbungtreibenden in Anspruch ge-

nommen werden, die ihren Sitz oder ihre Niederlassungen im Verbreitungsgebiet haben und für sich oder ihre

Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben

oder ortsabhängige Waren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Anzeigen des vorgenannten Kundenkreises über

Werbungsmittler abzurechnen, so gilt der Grundpreis.

  1. e)

Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungs-

mittler erteilt wird und Text- bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbungsmittler und

Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbung-

treibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die

Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Eigenanzeigen werden nicht verprovisioniert.

  1. f)       Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind in Textform mit genauer Angabe des Inhaltes oder der Ausgabe

spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens 14 Tage vor dem Streutermin zu über

mitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten

zu Lasten des Auftraggebers.

  1. g)

Der Verlag behält sich vor, für die Gestaltung von Anzeigen, für Korrektur-/ Probeabzüge und darauf folgende

Korrekturen der Anzeige/der Probeabzüge eine Gebühr zu erheben.

  1. h)

Der Verlag behält sich das Recht vor, für örtlich begrenzte Anzeigen sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder

Kollektiven Sonderpreise, oder einzelvertraglich örtlich begrenzte Erscheinungsgebiete festzusetzen.

  1. i)       Im Rahmen eines Abschlusses werden die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe nur für die inner

halb des Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt, in dem die erste Anzeige

veröffentlicht worden ist. Die Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben mit eigenen Preisen gilt als gesonderter

Auftrag; für die betreffende Ausgabe oder Kombination ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen.

  1. j)       Konzernrabatt kann nur gewährt werden, wenn die entsprechende Tochterfirma zu mindestens 75 % zum Konzern

zugehörig ist.

  1. k)

Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb

Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat, der auf Grund der

Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche von Nachvergütung oder Nachbelastung

entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden. Eine

Nachbelastung innerhalb des Abschlussjahres ist bei nicht fristgerechter Zahlung möglich.

  1. l)       Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen, die erst beim Druckvorgang deutlich werden, begründen

für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen ungenügenden Abdrucks.

  1. m)

Platzierungswünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt.

  1. n)

Bei Anzeigen (Beilagen) aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter

der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich Nachberech-

nung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die

Steuerpflicht der Anzeige (Beilage) bejaht.

  1. o)

Bei ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäßer Verteilung von Fremdbeilagen hat der Auftraggeber Anspruch auf

Zahlungsminderung oder Neuverteilung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Beilage beeinträchtigt

wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzverteilung

erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung

des Auftrages.

  1. p)

Der Rechnungsversand für Fließsatzanzeigen erfolgt ohne Anzeigenbeleg.

  1. q)

Der Verlag darf die Anzeige auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber im Internet veröffentlichen.