Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Direktverteilungsservice
Stand: Februar 2017, Osnabrücker Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH (ON)
Allgemeines – Geltungsbereiche
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Prospektverteilservice gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen
des Auftraggebers erkennt ON nicht an, es sei denn, ON hätte ausdrücklich ihrer Geltung in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn ON in Kenntnis
entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.2
Die Vertragsparteien werden mündliche Abreden unverzüglich in Textform bestätigen.
1.3
Diese AGB gelten nur gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Unternehmern im Sinne der §§ 310 Absatz
1, 14 BGB.
Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungstermine
2.1
Bestellungen des Auftraggebers sind verbindlich. ON ist berechtigt, diese innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Angebote der ON sind freibleibend.
2.2
Wenn und soweit sich aus dem Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, ist der Auftrag nicht als Fixgeschäft im Sinne des § 323 Absatz 2 Nr. 2 BGB vereinbart;
das Recht der ON, Teile der Leistung später auszuführen, bleibt in jedem Fall vorbehalten.
2.3
Wenn und soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, gelten die Prospektverteilbezirke nach der Bezirkseinteilung der ON in derjeweils gültigen Fassung. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, sich über diese Bezirkseinteilung vor jeder Auftragserteilung unaufgefordert zu unterrichten.
2.4
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, werden Alleinbelegung oder Konkurrenzausschluss nicht gewährt. Verteilt ON gleichzeitig Verteilmaterial mehrerer
Auftraggeber, so berechtigt dies den jeweiligen Auftraggeber nicht zur Kürzung der Vergütung.
Anlieferung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1
Das Verteilmaterial muss für die gewählte Art der Verteilung geeignet sein, insbesondere muss Verteilmaterial, das in Briefkästen eingeworfen werden soll, in seinen
Abmessungen den gängigen Briefkastenformaten entsprechen.
3.2
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Verteilmaterial in der vereinbarten Stückzahl, richtig kommissioniert, mit Packzetteln versehen, ordnungsgemäß
und transportsicher verpackt und gemäß den Vorgaben der ON den zuständigen Spediteuren ausgehändigt wird. Die Angaben auf dem Lieferschein müssen mit denen
auf den Packzetteln übereinstimmen.
3.3
Wenn und soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, hat der Auftraggeber das Verteilmaterial bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Verteiltermin an
die in der Auftragsbestätigung angegebene Anlieferanschrift zu liefern. Die Anlieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers und kostenfrei für ON. Sofern
nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder von ON mitgeteilt wird, ist das Verteilmaterial zu liefern an: NOZ Druckzentrum GmbH & Co. KG, Weiße Breite 4, 49084
Osnabrück, Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr; Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr.
3.4
Für die rechtzeitige und vollständige Anlieferung des Verteilmaterials ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Anlieferung erfolgt, soweit nichts anderes ausdrücklich
vereinbart wurde, während der üblichen Geschäftszeiten des Empfängers an die vereinbarte Anlieferanschrift. Eine Anlieferung außerhalb dieser Zeiten erfolgt auf
Gefahr des Auftraggebers.
3.5
Bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten, insbesondere der vorbenannten Anlieferungspflichten durch den Auftraggeber, ist ON berechtigt, den ihr dadurch
entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen für Auftragsbearbeitung, Wartezeiten, Personalbereitstellung etc. ersetzt zu verlangen, wenn und soweit nicht
ON den Schaden selbst zu vertreten hat. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Ansprüche der ON bleibt vorbehalten.
3.6
Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten infolge verzögerter Anlieferung, kurzfristiger Auftragsänderung oder anderen, von ON nicht zu vertretenden
Gründen verzögert, wird der Verteiltermin oder die Verteilfrist neu disponiert.
Ausführung von Leistungen
4.1
ON ist nicht verpflichtet, das angelieferte Verteilmaterial auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Freiheit von Beschädigungen oder Verunreinigungen zu über
–
prüfen. ON behält sich im Übrigen vor, die Ausführung einer Leistung auch noch nach Vertragschluss abzulehnen, sofern das Verteilmaterial wegen seines geistigen
oder körperlichen Inhalts, seiner Form oder Herkunft gegen geltende Gesetze, private Rechte Dritter oder allgemeine Grundsätze der Sittlichkeit verstößt. In diesen
Fällen bleibt der Anspruch von ON auf die vereinbarte Vergütung unberührt. Wenn und soweit ein Subunternehmer, dem die Ausführung der Leistungen durch ON
übertragen werden dürfen (Ziff. 4.4), nach den seiner Beauftragung zugrunde liegenden Bedingungen berechtigt ist, die Ausführung der Verteilungen oder den Auftrag
abzulehnen, wird ON den Auftraggeber über die Ablehnung rechtzeitig informieren und den Auftrag gegenüber dem Auftraggeber ablehnen.
4.2
Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, behält sich ON vor, Verteilmaterial, das Fremdanzeigen oder kombinierte Verteilmaterialien von verschiedenen
Werbetreibenden enthält, abzulehnen oder gesondert zu berechnen.
4.3
Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung und der Verteiltermine und -fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungsverpflichtungen
des Auftraggebers voraus.
4.4
ON ist berechtigt, Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
4.5
Gerät ON mit ihren Leistungen ganz oder teilweise in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung zu gewähren. Nach frucht
–
losem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder nach Maßgabe der Bestimmungen in diesen AGB Schadensersatz verlangen. § 323
Absatz 2 Nr. 2 BGB bleibt unberührt, soweit es sich bei dem Auftrag ausnahmsweise um ein Fixgeschäft handelt.
4.6
In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger, unvorhersehbarer oder unabwendbarer schädigender Ereignisse, die ON nicht zu vertreten hat, insbesondere Betriebsstörun
–
gen, Arbeitskämpfe, Unwetter und Unruhen, kommt ON nicht in Verzug; der Auftraggeber ist in einem solchen Fall nicht zum Rücktritt berechtigt, es sei denn, er weist
nach, dass durch die Verzögerung sein Interesse an der Leistung entfallen ist. Satz 1 gilt auch, wenn die genannten Umstände bei Subunternehmern der ON eintreten.
Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Ein etwaiger Rücktritt erstreckt sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages.
4.7
Werden ON nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug des Auftraggebers hinsichtlich früherer Leistungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem
kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass durch mangelnde Leistungsfähigkeit der Zahlungsanspruch gefährdet wird, so ist ON berechtigt, Zahlungen
sofort fällig zu stellen und die Leistung zu verweigern, bis die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Wird nicht innerhalb einer von ON gesetzten
angemessenen Frist die Zahlung bewirkt oder die Sicherheit gestellt, ist ON berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Bereits erfolgte
Teilleistungen sind, unabhängig von einem Rücktritt, sofort zur Zahlung fällig. Weitere nach Gesetz oder Vertrag ON zustehende Rechte bleiben hiervon unberührt.
4.8
Die Verteilung des ordnungsgemäß und fristgerecht angelieferten Verteilmaterials erfolgt innerhalb der vereinbarten Fristen bzw. an dem vereinbarten Verteiltermin
Restmengen bis zu 5 % der jeweiligen Gesamtverteilung können am Folgetag zugestellt werden, es sei denn, es handelt sich ausdrücklich um terminfixierte Aufträge
(Fixtermine).
4.9
Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird ON eine Belieferung von 90 bis 95 % der gemäß nachstehend 4.10 erreichbaren Haushalte in den geschlossenen
Wohngebieten des Verteilbezirks anstreben.
4.10
Wenn und soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Verteilung an Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich
nur ein Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, es ist eine andere Abdeckungsquote vereinbart. In Mehrfamilien- und
Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte oder der Anzahl der Wohnungen im Gebäude
entsprechende Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach Klingeln nicht geöffnet
oder wird ON bezüglich eines Hauses oder einer Wohnung angezeigt, dass Einwurfsendungen abgelehnt werden, so wird dieses Haus oder diese Wohnung nicht
bedient und gilt als nicht erreichbar.
4.11
Etwa angelieferte Überdrucke kommen nur zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen können nach der Auslieferung von ON auf Kosten
des Auftraggebers entsorgt werden.
Preise, Zahlungsbedingungen
5.1
Preisangaben in den Angeboten und Auftragsbestätigungen der ON verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2
Die Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten, insbesondere Stückzahl, Verteilgebiet,
Größe, Form und Gewicht, eingehalten werden. Bei Änderungen der Auftragsdaten sowie bei nachträglichen Kostensteigerungen, etwa aufgrund von Tarifabschlüssen
oder gesetzlichen bzw. behördlichen Vorgaben, ist ON berechtigt, eine angemessene Erhöhung der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
5.3
Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsversand (Rechnungsdatum) netto ohne Abzug fällig. Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb dieser
Frist, tritt Zahlungsverzug ein.
5.4
Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber und nur bei besonderer Vereinbarung.
5.5
Im Falle des Zahlungsverzugs stehen der ON die sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Ansprüche, insbesondere Verzugszinsen für das Jahr in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszins, zu.
5.6
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von ON anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruht.
Beanstandungen, Haftung, Gewährleistung
6.1
Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text des Verteilmaterials; er stellt ON und Subunternehmer der ON von sämtlichen Kosten, Schäden und Aufwendungen
frei, die ON bzw. dem Subunternehmer aus oder im Zusammenhang mit dem Inhalt, Text oder der Art des verteilten Materials entstehen. Dies gilt insbesondere auch,
soweit durch die vereinbarungsgemäße Ausführung des Auftrags im Hinblick auf das Verteilmaterial und durch das Verteilmaterial gewerbliche Schutzrechte oder
Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Von dem Erstattungsanspruch der ON bzw. des Subunternehmers der ON gegen den Auftraggeber umfasst werden auch
Kosten und Aufwendungen für Rechtsverteidigung in angemessenem, mindestens gesetzlichem Umfang.
6.2
ON übernimmt keine Gewährleistung für den Werbeerfolg. Reklamationen über die nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung sind innerhalb von drei Werk
–
tagen
in Textform bei ON mit Angabe des Namens und der Anschrift des Reklamanten sowie der Umstände der Beanstandung zur Prüfung vorzulegen. Im Fall
begründeter Beanstandungen ist ON zur Nachbesserung berechtigt.
6.3
Ist eine Nachbesserung nicht möglich, ist der Auftraggeber zur Minderung der vereinbarten Vergütung auch dann nicht berechtigt, wenn Verteilstörungen 5 % des
Verteilmaterials eines Verteilbezirks nicht übersteigen (Freigrenze). Für darüber hinausgehende Verteilstörungen ist der Auftraggeber berechtigt, die Rechnungen der
ON im Verhältnis der von der Störung betroffenen Verteilmenge zu der gesamten Verteilmenge des Auftrags zu kürzen.
6.4
Diese AGB enthalten abschließend die Haftung und Gewährleistung der ON für die Leistungen und schließen sonstige Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche
jeglicher Art und ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere wegen Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis, aus
unerlaubter Handlung oder für Ansprüche auf entgangenen Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers oder eines Dritten, aus.
6.5
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Fehlen garantierter Beschaffenheiten sowie bei Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit haftet ON nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von ON auf den Ersatz des unmittelba
–
ren, vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.
6.6
Im Übrigen haftet ON für eigenes Verschulden und das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.7
Soweit die Haftung von ON ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen.
6.8
Rechte und Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel oder Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr ab dem Ende der vereinbarten Lieferfrist oder des verein
–
barten
Liefertermins, soweit nicht ON den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes sowie einen Schaden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit zu vertreten hat.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
7.1
Erfüllungsort ist der Sitz von ON, Osnabrück.
7.2
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie mit Auftraggebern, die keinen
allgemeinen
Gerichtsstand im Inland (Bundesrepublik Deutschland) haben, ist Gerichtsstand der Sitz von ON, Osnabrück. ON ist jedoch berechtigt, Rechte und Ansprüche gegen
den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand (Geschäftssitz) geltend zu machen und gerichtliche Verfahren gegen den Auftraggeber an dessen allge
–
meinen Gerichtsstand zu führen. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder
der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt hat, wird als Gerichtsstand der
Sitz von ON (Osnabrück) vereinbart.
7.3
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.